Ausgangslage
Ein Ermächtigter Ausführer erhält vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Bewilligung, Ursprungsnachweise im vereinfachten Verfahren auszustellen. Die unterschiedlichen Freihandelsabkommen der Schweiz erschweren seine Arbeit jedoch zunehmend und erhöhen die Fehlerrisiken. Um den Ursprung von Exportwaren in einer Unternehmung erfolgreich bewirtschaften zu können, sind vertiefte Kenntnisse nötig. Diese muss ein Ermächtigter Ausführer vorweisen können, um den privilegierten Status zu behalten.
Zielgruppe
Personen, die beim Ermächtigten Ausführer für den präferenziellen Warenursprung im Unternehmen verantwortlich sind.
Ziele
- Kenntnisse über die Anwendung der neuen Verordnung vertiefen
- Sicherheit im präferentiellen Warenursprung stärken
- Risiken von Fehlkalkulationen vermeiden
Inhalt
- Einführung
- Verordnung des Bundesrates VAU vom 1. Juli 2012
- Einführung und Repetition E-Learning
- System Ermächtigter Ausführer (EA)
- Herstellung
- Handel
- Organisation/Dokumentation
- Spezialitäten
- Ab-Werk-Preis
- Reparatur
- Be- oder Verarbeitung ausserhalb des eigenen Betriebs (Inland)
- Weitere wichtige Punkte
- Ablauf von Ursprungsnachprüfungen
- Pflichten des Ermächtigten Ausführers
- Einführung und Repetition E-Learning basierend auf rPEM
- Revidierte Ursprungsregeln Schweiz - UK und FHA EFTA-Indien
Moderation
Zollexperten und Unternehmensprüfer vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Datum und Zeit
Donnerstag, 29. Oktober 2026, 8.30 - 16.30 Uhr
Ort
Radisson Blu Hotel, Inseliquai 12, 6005 Luzern
Kosten
CHF 470.–, im Preis inbegriffen sind Kaffeepausen am Vor- und Nachmittag, Businesslunch inklusive Kaffee und Softgetränke sowie umfangsreiche Kursunterlagen.
Detailprogramm
Seminar «Ermächtigte Ausführer»
Auskunft
Markus Wermelinger, Leiter Exportdienst
markus.wermelinger[at]ihz.ch
041 410 68 65
