
Das Carnet ATA wird digital
Die Internationale Handelskammer (ICC) bestätigt die Einführung des eATA (elektronisches Carnet ATA) per 1. Juni 2026. In einer ersten Phase wird in der Europäischen Union, Norwegen, Grossbritannien und der Schweiz auf die elektronische Abfertigung umgestellt. Weitere Mitgliedstaaten des Carnet ATA-Übereinkommens werden folgen, mit dem Ziel, dass künftig weltweit ausschliesslich das eATA verwendet wird.
Was bedeutet das für Sie?
- Carnet ATA werden wie bis anhin über www.ataswiss.ch beantragt.
- Da nicht alle Länder gleichzeitig umstellen, sind sämtliche Reiseziele zwingend im Antrag anzugeben.
- Die Zugangsdaten für den Download des eATA finden Sie im Antrag, sobald dieses ausgestellt wurde.
- Über die ATA Carnet Desktop App wird das eATA aufgerufen, bitte erstellen Sie einen Account (einmalig).
Neu werden Zollanmeldungen vorgängig (ehem. Angabe auf dem Trennabschnitt) digital erstellt und geteilt. - Eröffnung und Abfertigungen erfolgen mittels Scans des entsprechenden QR-Codes durch die Zollstellen.
- Die Verantwortung für die korrekte Abfertigung sowie die Sorgfaltspflichten des Carnet ATA Inhabers bleibt unverändert.
Reisen Sie in ein Land, welches noch nicht auf eATA umgestellt hat, müssen Sie weiterhin ein Carnet ATA in Papierform verwenden. Während einer befristeten Periode werden die Zollbehörden der teilnehmenden Staaten falls notwendig auch papiergestützte Carnet ATA akzeptieren. Ist schon vorgängig bekannt, dass die vorübergehende Verwendung ausschliesslich in der EU, Grossbritannien oder Norwegen stattfindet, so empfehlen wir das eATA.
Um Ihnen den Umgang mit dem eATA zu erleichtern, stellen wir Ihnen ein entsprechendes Manual zur Verfügung:
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das IHZ-Exportteam gerne zur Verfügung.


