Die IHZ sagt Nein zur 99-Prozent-Initiative

Abstimmung 26.09.2021: Die Initiative schwächt die Innovationskraft der Schweizer Unternehmen und hat negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Kapitaleinkommen sollen neu ab dem ersten Franken besteuert werden, über einem durch das Gesetz festzulegenden Schwellenwert sogar zu 150 Prozent. Dazu gehören Dividenden, Aktienge-winne, Zinsen. Das Initiativkomitee kritisiert, dass Grossaktionäre nur auf 60 Prozent ihres Kapital-einkommens Steuern bezahlen, während das Arbeitseinkommen der grossen Mehrheit der Bevöl-kerung zu 100% versteuert wird. Was als gerechtigkeitsstiftender Angriff auf Superreiche verkauft wird, schadet in Tat und Wahrheit insbesondere der Innovationskraft von Schweizer Unternehmen sowie Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern.

 

Initiative schwächt Innovationskraft
Für die Schweizer Innovationsfähigkeit ist die Initiative kontraproduktiv. Viele Jungunternehmerin-nen und Jungunternehmer verzichten in den ersten Jahren auf einen Grossteil ihres Lohns und entschädigen sich und ihre Mitarbeitenden mit Anteilen am eigenen Betrieb. Wird ein Unterneh-men später gewinnbringend verkauft, werden die Gründerinnen und Gründer und ihre Mitstreiter durch den Gewinn für ihre Arbeit, ihr Durchhaltevermögen und Engagement entschädigt. Diesen Kapitalgewinn soll nun massiv besteuert werden. Es ist fraglich ob Jungunternehmerinnen und Jungunternehmen inskünftig dieses Risiko noch auf sich nehmen. Die Standortattraktivität der Schweiz wird geschwächt.

 

Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sind direkt betroffen
Heute sind private Kapitalgewinne steuerfrei. Eine Ausnahme bilden dabei die Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die auf kantonaler Ebene mit der Grundstückgewinnsteuer besteuert werden müssen. Mit Annahme der Steuerinitiative der Juso käme eine Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene hinzu. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben bei einer Annahme der Initiative bei Verkauf ihrer Liegenschaft mit einer hohen Steuerrechnung zu rechnen. Nach jahrelangen werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, müssten sie neu beim Verkauf die gesamte Wertsteigerung versteuern. Im schlimmsten Fall würde eine 150-Prozent-Steuer auf der Wertsteigerung, dem Kapitaleinkommen, erhoben. Ein massiver Einschnitt, insbesondere für Verkäuferinnen und Verkäufer, die ihre Altersvorsorge im Haus investiert haben.

 

Wirtschaftsstandort Schweiz leidet
Das vorgeschlagene Instrument zur Minderung der Einkommensungleichheit ist wenig zielgenau. Die geforderte höhere Besteuerung bezieht sich vorwiegend auf die Art und nicht auf die Höhe der Einkommen. Eine stärkere Besteuerung von Kapitaleinkommen verschlechtert die Standortattraktivität der Schweiz deutlich. Die IHZ lehnt die 99-Prozent-Initiative der JUSO ab und teilt damit die Meinung von Bundesrat und Parlament, SVP, FDP, Die Mitte, glp und economiesuisse.