Ein städtischer Mindestlohn schadet dem schweizerischen Erfolgsmodell
Der Grosse Stadtrat der Stadt Luzern hat am 16. Mai mit 24:23 Stimmen einen kommunalen Mindestlohn beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Initiative mit dem Titel «Existenzsichernde Löhne jetzt!», die am 28. März 2023 eingereicht wurde. Da es sich um einen ausformulierten Gesetzesentwurf handelt, untersteht das Geschäft nicht dem obligatorischen Referendum. Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ hat zusammen mit den bürgerlichen Parteien der Stadt Luzern und den lokalen Wirtschaftsverbänden das Referendum ergriffen.
Der Gesetzesentwurf enthält einen Mindestlohn von CHF 22.- pro Stunde und wird jeweils an die Teuerung angepasst. Der Betrag bezieht sich auf den massgebenden AHV-Bruttolohn ohne Einrechnung der Ferien- und Feiertagsentschädigung. In den Anwendungsbereich der Regelung fallen gemäss Gesetzestext Personen, die «gewöhnlich» ihre Arbeitsleistung auf dem Gebiet der Stadt Luzern einbringen. Ausnahmen gelten für Ferienjobs von minderjährigen Personen, Lernende, Au-Pairs sowie für Programme der beruflichen Integration. Praktikumsstellen sind für sechs Monate ausgenommen, wobei der Zeitraum bei gewissen Voraussetzungen bis auf zwölf Monate verlängert werden kann.
Die IHZ lehnt die Einführung eines kommunalen Mindestlohnes in der Stadt Luzern aus mehreren Gründen ab. Erstens führt der Mindestlohn zu Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen. Es ist aufgrund des nationalen Binnenmarktgesetzes (BGBM) aus rechtlicher Sicht zweifelhaft, ob sich Unternehmen mit Hauptsitz ausserhalb der Stadt Luzern an den Mindestlohn halten müssen. Die kantonale Verwaltung muss sich voraussichtlich nicht an den Mindestlohn halten, da das Personalreglement des Kantons als kantonales Gesetz höher gewichtet wird. Zweitens verursacht der Mindestlohn hohe Mehrkosten für die Wirtschaft und die Verwaltung. So führt die Rechtsunsicherheit zu administrativen Kosten bei Unternehmen. Es ist insbesondere für KMU kompliziert, unterschiedlichen Lohnvorgaben für Arbeiten innerhalb und ausserhalb der Luzerner Stadtgrenzen zu entsprechen. Der damit verbundene administrative Aufwand trifft insbesondere Unternehmen, die Arbeiten in verschiedenen Gemeinden im Kanton Luzern verrichten. In der Verwaltung steigen die Kosten u.a. aufgrund der neu zu schaffenden Stellen im Bereich der Überwachung der Mindestlöhne im Stadtgebiet.
Branchenspezifische Lohnuntergrenzen werden für gewöhnlich zwischen der Wirtschaft und den Sozialpartnern und nicht vom Staat bestimmt. Ein städtischer Mindestlohn schadet dem schweizerischen Erfolgsmodell. Zudem wirkt sich der Mindestlohn negativ auf die Schwächsten aus, die man mit dem Gesetz schützen will. Geringverdienende und schlecht qualifizierte Menschen werden nach der Einführung des Mindestlohnes in den meisten Fällen nicht mehr verdienen, sondern gar nichts mehr. Denn das Risiko ist offensichtlich, dass entsprechende Arbeitsplätze nicht mehr angeboten werden und eine Integration in den Arbeitsmarkt somit verunmöglicht wird. Zudem treffen auch Preiserhöhungen aufgrund höherer Lohnkosten geringverdienende Personen besonders stark.
- Jetzt Referendum unterschreiben: Der Unterschriftenbogen kann ausgedruckt, unterschrieben und unfrankiert an die aufgedruckte Adresse geschickt werden. Unterschreiben dürfen nur Personen mit Stimmrecht in der Stadt Luzern. Der Unterschriftenbogen muss spätestens am 15. Juli 2024 beim Referendumskomitee eingetroffen sein. Alternativ kann das Referendum auf der IHZ-Geschäftsstelle unterschrieben werden.