Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ sagt Ja zur BVG-Reform

Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ sagt Ja zur BVG-Reform

Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ hat die Ja-Parole für die Abstimmung über die BVG-Reform vom 22. September 2024 gefasst. Der IHZ-Vorstand unterstützt die Reform der beruflichen Vorsorge einstimmig.

Seit Langem gibt es in der Politik Diskussionen über eine Reform der zweiten Säule, um die berufliche Vorsorge an die veränderten Lebensbedingungen und die heutige Arbeitswelt anzupassen. Mit der BVG-Reform wurde nun ein breiter Kompromiss gefunden. Am 22. September 2024 stimmen wir über die Vorlage ab.

Der Vorstand der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ spricht sich deutlich für die Unterstützung der Reform aus. Die Vorlage nimmt längst überfällige Änderungen auf, um die berufliche Vorsorge an die heutige Zeit anzupassen. Die Reform führt dazu, dass viele Teilzeitarbeitende und Personen mit verschiedenen Jobs überhaupt für das Alter sowie gegen Tod und Invalidität versichert werden. Weiter werden mit der Reform die BVG-Beiträge von Arbeitnehmenden über 55 Jahre gegenüber heute reduziert, was die Arbeitsmarktchancen von älteren Personen erhöht. Zudem sind gegenwärtig die Rentenversprechen im BVG-Obligatorium aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und dem tiefen Zinsumfeld zu hoch. Die Reform korrigiert diesen Missstand. 

Auch wenn die Reform bei vielen Zentralschweizer Unternehmen zu Mehrausgaben führt, ist es aus Sicht der IHZ wichtig, die berufliche Vorsorge an die gegenwärtigen Voraussetzungen anzupassen. So wird die zweite Säule stabilisiert und das schweizerische Erfolgsmodell des 3-Säulen-Prinzips gesichert.

Kontakt Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ:
Adrian Derungs, Direktor; 078 726 89 27, adrian.derungs@ihz.ch

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