Sessionsrückblick Frühjahrssession 2025

Sessionsrückblick Frühjahrssession 2025

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indien gutgeheissen. Auch die deutliche Ablehnung der Juso-Initiative ohne Gegenvorschlag ist aus wirtschaftspolitischer Sicht positiv zu bewerten. Der Ständerat hingegen ist auf die Vorlage zu einem Investitionsprüfgesetz eingegangen. Aus wirtschaftspolitischer Sicht besteht in diesem Bereich weder ein Problem noch ein Handlungsbedarf – sogar die Verwaltung hatte sich unmissverständlich gegen den administrativen Mehraufwand ausgesprochen. Der Ständerat überraschte zudem mit der Annahme eines Lohndeckels für Banken. Damit betreibt er aber womöglich lediglich ineffiziente Symptombekämpfung.

Angenommen: 24.069 BRG. Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Indien. Genehmigung

Während im Rest der Welt Protektionismus und Handelshemmnisse zunehmen, setzt die Schweiz ein starkes Zeichen für den Freihandel und internationale Partnerschaften. Nach dem Ständerat hat der Nationalrat das Abkommen in der Frühjahrssession mit 131 zu 22 Stimmen bei 38 Enthaltungen gutgeheissen. Im Jahr 2023 hatte Indien - mit einer Bevölkerung von fast 1,5 Milliarden Menschen - lediglich einen Anteil von 0,5 Prozent an den Zentralschweizer Warenexporten. Im bilateralen Handel besteht also ein enormes Potential für die Zentralschweizer Exportwirtschaft. Nachdem das Abkommen auch in der Schlussabstimmung ratifiziert wurde, kann das Abkommen bereits im Herbst in Kraft treten – vorausgesetzt, dass kein Referendum ergriffen wird. 

 

Abgelehnt - 24.082 BRG. Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft). Volksinitiative


Die Juso fordert mit ihrer Initiative eine nationale Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen von 50 Prozent bei einem Freibetrag von 50 Millionen Franken. Die Einnahmen sollen dem Klimaschutz zugutekommen. In der ausführlichen Debatte wurde nicht weniger als 85 Mal das Wort ergriffen. Dennoch wurde die Initiative vom Nationalrat mit 132 zu 49 Stimmen bei 8 Enthaltungen, wie auch das Eintreten auf einen Gegenentwurf mit 128 zu 81 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft geht nun in die zuständige Kommission des Ständerats. Der früheste mögliche Termin für eine Abstimmung ist November 2025. 

Eingetreten - 23.086 BRG. Investitionsprüfgesetz


Mit einem Investitionsprüfgesetz sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch staatlich kontrollierte Investoren aus dem Ausland zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit der Schweiz einer Genehmigungspflicht unterstehen. Die ständerätliche Kommission und selbst die Verwaltung wehren sich gegen diese Prüfungsaufgabe ohne klaren Nutzen. Kritische Infrastruktur ist in der Schweiz bereits direkt oder indirekt in der Hand des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden. Illegales und unlauteres Handeln von Unternehmen und Investoren ist verboten. Zudem gehört die Schweiz zu den Spitzeninvestoren weltweit. Beispielsweise verfügt die Schweiz über einen doppelt so hohen Kapitalbestand in China als umgekehrt. Zudem hat auch die staatsnahe Swisscom erst kürzlich signifikant in ausländische kritische Infrastruktur im Ausland investiert. Die Schweiz profitiert von freiem Waren- und Kapitalverkehr und sollte dringend davon absehen, eigene protektionistische Tendenzen zu verfolgen oder protektionistische Instrumente einzuführen. Der Ständerat hat sich dennoch für das Eintreten entschieden. Die Vorlage geht zurück an die vorberatende Kommission. 

Angenommen - 23.3452 Motion Stark. Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen


Die Motion fordert eine Vergütungsobergrenze von 3-5 Millionen Franken im Bankenwesen. Im Kontext der CS-Notfusion befassen sich bereits verschiedene Vorstösse und Diskussionen der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) mit Vergütungs- und Anreizsystemen bei Banken. Diese grundsätzliche Debatte ist zu befürworten, denn diese wichtige Thematik muss umfassend betrachtet werden – insbesondere bezüglich Verantwortlichkeiten, Rechenschaftspflicht sowie impliziten und expliziten Staatsgarantien, die in der Bankenbranche weit verbreitet sind. 

Der vom Thurgauer SVP-Ständerat Jakob Stark bereits 2023 eingereichte Vorstoss stellt jedoch keine zielführende Lösung dar, sondern eine ineffiziente Symptombekämpfung. Zwar greift das Argument eines Eingriffs in den freien Markt hier zu kurz, da die Bankenbranche umfassend reguliert und mit diversen staatlichen Steuerungs-, Garantie- und Aufsichtsinstrumenten versehen ist. Dennoch sprechen zwei gewichtige Gründe gegen den gewählten Ansatz: Erstens wird die Vergütung je nach Unternehmensstruktur nur schwer überprüfbar sein, zweitens widerspricht ein staatlich festgesetzter, branchenspezifischer Maximallohn grundsätzlich der Wirtschafts- und Vertragsfreiheit der Schweiz. Die vorberatende Kommission empfahl die Vorlage einstimmig zur Ablehnung und auch der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Trotzdem hat der Ständerat das Geschäft überraschend mit 21 zu 19 Stimmen angenommen - wohl auch aus dem Grund, dass fünf bürgerliche Mitglieder des Ständerats nicht an der Abstimmung teilgenommen haben. Die Vorlage ist nun in der Kommission des Nationalrats. 

Kontakt:

Yves Spühler
Leiter Wirtschaftspolitik und Ökonomie
041 417 01 46 | yves.spuehler[at]ihz.ch

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