Kanton Luzern: Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2025)

Kanton Luzern: Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2025)

Der zurückhaltende Entwurf zur Steuergesetzrevision 2025 ist vertretbar, sofern alle Vorschläge betreffend den juristischen Personen umgesetzt werden.

Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ schätzt den Vernehmlassungsentwurf zur Steuergesetzteilrevision 2025 als vertretbar ein, sofern alle Inhalte betreffend Unternehmenssteuern inklusive der Option «Abzug Forschung und Entwicklung» umgesetzt werden. Im gegenwärtigen unsicheren Wirtschaftsumfeld sowie der ausserordentlichen Staatsausgaben der letzten Jahre und der voraussichtlich ausbleibenden Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank SNB ist der defensive Charakter der Vorlage verständlich. Dennoch wurde die Chance verpasst, mit einer langfristigen Strategie unter Einbezug von Sparmassnahmen auf der Ausgabenseite den erfolgreichen Weg der Luzerner Steuerpolitik der vergangenen Jahre weiter zu führen. Kürzlich erschienene Studien haben gezeigt, dass sich die mutige Steuergesetzrevision 2011 auszahlt (bspw. Leisibach und Schaltegger 2022). Hinsichtlich der OECD-Mindestbesteuerung ist der Kanton Luzern gefordert, wirksame Massnahmen für die Erhaltung der Standortattraktivität zu ergreifen. Aus diesem Grund ist es begrüssenswert, dass im Vernehmlassungsentwurf dem wichtigen Thema der unternehmerischen Innovationstätigkeit Beachtung geschenkt wird. Mit dem zurückhaltenden Entwurf wird eine vollumfängliche Erhaltung der Standortattraktivität jedoch nicht erreicht.

Chance bei den natürlichen Personen verpasst

Insbesondere bei den natürlichen Personen verpasst der Kanton Luzern mit der vorliegenden Steuergesetzteilrevision 2025, den Anschluss an die anderen Zentralschweizer Kantone zu halten. Ein attraktiver Steuerstandort insbesondere für den Mittelstand und mit tiefen Grenzsteuern hilft der Luzerner Wirtschaft, wichtige Fachkräfte in die Region zu ziehen. Folglich wäre für eine nachhaltige Steuerstrategie, eine Senkung des generellen Steuerfusses begrüssenswert. Weiteres Optimierungspotential existiert darüber hinaus bei der Vermögenssteuer. 
Zu begrüssen ist hingegen der Ansatz, Schwelleneffekte beim Austritt aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe zu minimieren. Ebenfalls unterstützt die IHZ die im Entwurf enthaltene Vereinfachung und Erhöhung des Kinderabzuges sowie die Erhöhung des Abzugs für Kosten der Drittbetreuung. Dies erleichtert die Arbeitstätigkeit von Eltern und trägt dazu bei, dem Arbeitskräftemangel entgegen zu wirken.

Innovation bei den juristischen Personen breit fördern

 
Bei den juristischen Personen sind die Vereinheitlichung des Zweisatzmodelles sowie die Reduktion begrüssenswert. Von dieser steuerlichen und administrativen Entlastung profitiert die Wirtschaft in der Breite. Ebenfalls positiv bewertet die IHZ die vorgeschlagene steuerliche Entlastung bei Innovationstätigkeiten. Innovation ist ein wichtiger Faktor von Schweizer Unternehmen im Allgemeinen, um trotz des hohen inländischen Preisniveaus international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die dadurch entstehenden Produktivitätsgewinne sind wichtige Wachstumstreiber der Wirtschaft. Die KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich schreibt beobachtbare Zunahmen von Unternehmen mit F&E-Aktivitäten steuerliche Anreize bei der Innovation zu. Insbesondere Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte zeigen einen starken Anstieg in den letzten Jahren (KOF 2023).  Wichtig ist dabei aber, dass sowohl die Patentboxabzüge wie auch die als Option enthaltenen Abzüge für Forschung und Entwicklung umgesetzt werden. Nur so profitieren möglichst viele innovative Luzerner Unternehmen unabhängig ihrer Branche. Das Instrument von Patenten hat Vor- und Nachteile, die sich je nach Branche und Produkt stark unterscheiden können. Patente bewähren sich, wenn die Entwicklungskosten gegenüber den Produktionskosten eines Produktes sehr hoch sind und die Entwicklungsstufen lange dauern. In einem schnelllebigen Marktumfeld mit nur kleinen Entwicklungsschritten dauern Patentanmeldungen hingegen zu lange und sind zu teuer. Zudem müssen die Details der Erfindung für die Anmeldung offengelegt werden und sind im Anschluss öffentlich zugänglich. Für eine effiziente fiskalische Förderung von Innovation im Kanton Luzern bedarf es deshalb unbedingt beider Instrumente.

 
Nach dem klaren Votum der Luzerner Stimmbevölkerung zur Unterstützung des Kasernen-neubaus für die Päpstliche Schweizergarde im Vatikan vom 25. September 2022 würde es die IHZ begrüssen, die Kirchensteuer für juristische Personen neu zu beurteilen.

Denken Sie mit!

Sehen Sie sich mit der Position der IHZ als Mitglied nicht repräsentiert oder ging ein Aspekt vergessen, wichtig für Ihr Unternehmen ist? Dann kontaktieren Sie mich gerne jederzeit. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 16. Februar 2023.

Quellen:

Leisibach, Patrick und Schaltegger, Christoph, «Bedeutung des Nationalen Finanzausgleichs für das Finanzleitbild des Kantons Luzern», Gutachten im Auftrag des Finanzdepartements des Kantons Luzern, Universität, 10. Januar 2022

KOF Bulletin Nr. 169f, Januar 2023, S.11, KOF Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich

Kontakt

Yves Spühler, Wirtschaftspolitik

yves.spuehler@ihz.ch

041 417 01 46

Entwurf der IHZ-Stellungnahme

Alle offiziellen Unterlagen finden Sie hier.

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