
Umstellung auf das vollständig digitale Carnet-ATA-Verfahren ab 1. September 2026
Seit dem 1. Juni 2026 werden Carnets ATA in der Schweiz für die Verwendung innerhalb der EU, UK und Norwegen ausschliesslich in digitaler Form ausgestellt. Damit wurde das bisherige papierbasierte Verfahren durch das digitale Carnet-ATA-Verfahren ersetzt. Dieses vereinfacht und beschleunigt sowohl die Ausstellung als auch die Zollabfertigung.
Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ hatte sich während einer Einführungsphase dazu entschieden, die digitalen Carnets zusätzlich auszudrucken und den Kundinnen und Kunden per Post zuzustellen. Damit wollten wir den Übergang auf das neue Verfahren erleichtern, da es sich um eine grundlegende Umstellung handelte und das digitale Verfahren an den Zollstellen zunächst schrittweise eingeführt wurde.
Die positiven Erfahrungen der vergangenen Monate sowie die fortschreitende Einführung des digitalen Verfahrens an den Zollstellen haben gezeigt, dass sich das digitale Carnet ATA inzwischen gut etabliert hat. Aus diesem Grund werden wir ab dem 1. September 2026 vollständig auf das digitale Verfahren umstellen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Carnets ATA mehr ausgedruckt und per Post versandt. Ausnahme bilden selbstverständlich Länder, die noch nicht am digitalen Verfahren teilnehmen (Länder ausserhalb der EU, UK, Norwegen). Falls Sie also ein Carnet beantragen für ein Land, das noch nicht am digitalen Verfahren teilnimmt, erhalten Sie weiterhin ein ausgedrucktes Carnet ATA.
Was bedeutet das für Sie?
- Beantragung: Carnets ATA werden weiterhin wie gewohnt über die Plattform ATA-Swiss (www.ataswiss.ch) beantragt. Als mögliche Versandart geben Sie bitte neu „nur digital“ an.
- Eröffnung und Reisen: Vor der ersten Verwendung ist das Carnet ATA auf der ACD-Plattform zu eröffnen (Validation). Anschliessend sind sämtliche geplanten Ausfuhren, Einfuhren, Wiederausfuhren und Wiedereinfuhren in der ACD-Plattform zu erfassen. Für jeden Grenzübertritt wird ein QR-Code generiert, der den Zollbehörden vorzuweisen ist.
- Registrierung: Für die Nutzung der ACD-Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf ATA-Swiss steht Ihnen ein Merkblatt zur Verfügung, das den Registrierungsprozess sowie die Nutzung der Plattform Schritt für Schritt erläutert.
- QR-Code: Der QR-Code kann den Zollbehörden auf einem mobilen Endgerät oder in ausgedruckter Form vorgewiesen werden.
- Abschluss des Carnets: Nach Abschluss der letzten Reise bitten wir Sie, uns zeitnah per E-Mail an info@noSpamihz.ch darüber zu informieren, dass das Carnet ATA nicht mehr im Umlauf ist. Wir können das Carnet anschliessend ordnungsgemäss abschliessen.
- Gebühren: Die Gebühren für die Ausstellung des digitalen Carnets ATA bleiben unverändert.
Ihre Vorteile des vollständig digitalen Verfahrens
- Schnellere und effizientere Ausstellung des Carnets
- Wegfall des Postversands und sofortige Verfügbarkeit
- Einfache Verwaltung der Reisen über die ACD-Plattform
- Moderne, international standardisierte und zunehmend papierlose Zollabwicklung
Wir sind überzeugt, dass das digitale Carnet-ATA-Verfahren den gesamten Prozess für Sie einfacher, flexibler und effizienter gestaltet.
Bei Fragen steht Ihnen das IHZ-Exportteam jederzeit gerne zur Verfügung.


