
Wichtig: Neue Ursprungsregeln PEM-Übereinkommen
Per 1. Januar 2026 existieren zwei Kumulationszonen. Bei einigen Freihandelsabkommen gelten ausschliesslich die revidierten Ursprungsregeln. Die Durchlässigkeit ist nicht mehr gegeben.
Am 1. Januar 2025 trat das revidierte PEM-Übereinkommen in Kraft. Bei Freihandelsabkommen (FHA) mit dynamischer Referenz, gelten somit automatisch die Bestimmungen des revidierten Übereinkommens. In der Übergangsphase bis zum 31.12.2025 konnten alternativ die alten Ursprungsregeln angewendet werden, womit eine Durchlässigkeit gegeben war.
Ab dem 1. Januar 2026 existieren nun aber zwei Kumulationszonen. Bei FHA mit dynamischer Referenz auf das PEM-Übereinkommen gelten ausschliesslich die revidierten Ursprungsregeln. Bei FHA ohne dynamische Referenz gelten ausschliesslich die alten Ursprungsregeln gemäss entsprechenden Protokollen. Eine Durchlässigkeit zwischen den beiden Kumulationszonen ist nicht gegeben. Die Schweiz bzw. die EFTA bemüht sich darum, alle relevanten FHA zu aktualisieren.
Das revidierte PEM-Übereinkommen wird am 4. Zentralschweizer Aussenhandelsforum vom 5. März 2026 thematisiert. Ralph Aeschbacher, stv. Chef freihandels- und Zollabkommen beim BAZG referiert über den aktuellen Stand und das Potenzial. Jetzt anmelden
Oder lernen Sie mehr über die PEM-Listenregeln sowie Ursprungsregeln und Kumulationsmöglichkeiten bei Schweizer FHA im Exportseminar Präferenzieller Ursprung und Freihandelsverträge vom 18. März 2026. Jetzt anmelden
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