Detail-Infos zur Veranstaltung

Die Schweiz hat mit vielen Staaten ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Fast jährlich kommen neue dazu. Für Exporteure, Zulieferanten von Exporteuren, aber auch für Importeure wird es deshalb immer schwieriger, die Übersicht zu behalten. Komplexität und Fehlerquote im Zusammenhang mit den präferenziellen Ursprungsregeln nehmen zu. Unterschiedliche Bedingungen sind einzuhalten, damit ein Produkt die präferenziellen Ursprungsregeln erfüllt. Was sind Listenregeln? Wann darf eine Ursprungserklärung oder ein EUR.1/EUR-MED/EUR.1-CN ausgestellt werden? Was sind Lieferanten- und Langzeitlieferantenerklärungen? Welche Folgen haben falsche Angaben? Was verlangt die Eidg. Zollverwaltung vom Im- und Exporteur? Was ist ein Ermächtigter Ausführer? Das Seminar gibt Antworten auf solche Fragen. Sie lernen die Anwendung der Ursprungsregeln, die richtige Bestimmung des Warenursprungs und das sichere Erstellen von Ursprungsnachweisen.