Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ Export und Services Carnet ATA

Carnet ATA

Ein Carnet ATA ist ein von 77 Ländern, darunter alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, vertraglich anerkanntes Zolldokument, das die Zollabfertigung bei einer vorübergehenden Einfuhr von Waren in ein Land im Rahmen des ATA-Übereinkommens vereinfacht und beschleunigt. Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ beratet Sie.

Verwendungszweck 
Das Carnet ATA kann für die folgenden Zwecke verwendet werden:

  • Waren für Ausstellungen, Messen und ähnliche Veranstaltungen
  • Warenmuster zur Vorführung
  • Berufs- und Sportausrüstung

Berechtigung zum Bezug eines Carnet ATA
Carnet ATA-Inhaber können im Handelsregister eingetragene Firmen oder weitere juristische Personen (z.B. Betriebe der öffentlichen Verwaltung, Museen, touristische oder kulturelle Betriebe, Vereine usw.) sein, aber auch Privatpersonen.

Gültigkeitsdauer 
Das Carnet ATA ist ein Jahr gültig. Eine Verlängerung um ein Jahr ist nur unter bestimmten Umständen möglich. 

Verantwortung des Carnet Inhabers
Der Carnetinhaber ist verantwortlich für die genaue Einhaltung der geltenden Vorschriften (Vertragsbedingungen Carnet ATA). Das nichtbeachten der Vorschriften kann hohe Zollforderungen und Bussen zur Folge haben.

Anmeldung auf ataswiss
Mit ataswiss erstellen Sie Ihr Carnet-ATA direkt im Internet und übermitteln es online an die IHZ. Sie brauchen dazu ein Login (Benutzername und ein Kennwort), welches wir Ihnen nach der Registrierung auf ataswiss per e-mail zustellen.

Zuständigkeitsgebiete der Handelskammern
Die Ausstellung des Carnet obliegt derjenigen Handelskammer, in deren Zuständigkeitsgebiet sich der Gesellschaftssitz oder der Wohnort des Carnetinhabers befindet.

Kontakt
Markus Wermelinger, Leiter Exportdienst
markus.wermelinger[at]ihz.ch
041 410 68 65