Exportdienstleistungen: Änderung der Tarifstruktur ab 1. Juli 2022
Ab 1. Juli 2022 gilt ein neuer Rahmentarif, der in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO vereinbart wurde.
Als eine der 18 Schweizer Industrie- und Handelskammern stellen wir im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gebührenpflichtige Ursprungsbeglaubigungen für den nichtpräferenziellen Ursprung von Waren aus.
In Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wurde ein neuer Rahmentarif vereinbart. Dies mit zwei Zielen. Einerseits sinken die Gebühren insgesamt, andererseits werden die Grundlagen für die Gebührenbemessung schweizweit einheitlicher und einfacher. Dieser schweizweite Rahmentarif sowie der daraus abgeleitete Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ wurden vom SECO genehmigt. Im Rahmen dieser Vereinbarung gelten für Sie deshalb ab dem 1. Juli 2022 folgende Gebühren für unsere Dienstleistungen:
- Die Berechnungsgrundlage für eine Ursprungsbeglaubigung beträgt weiterhin 2 Promille des Warenwertes.
- Die Untergrenze für Ursprungsbeglaubigungen wird von 20 auf 25 Franken angehoben.
- Die Obergrenze für Ursprungsbeglaubigungen wird von bisher 350 auf 250 Franken gesenkt.
- Für Beglaubigungsdossiers gilt neu ein Kostendach von 250 Franken. Ein Beglaubigungsdossier besteht aus Ursprungszeugnis, Ursprungszeugnis mit Ursprungsbescheinigung (angehängte Rechnungen) oder Ursprungsbescheinigung ohne Ursprungszeugnis (beglaubigte Rechnung).
- Eine Inlandbeglaubigung kostet maximal 125 Franken.
- Weitere Dokumente und Dienstleistungen werden individuell und nach Aufwand gemäss Gebührentarif verrechnet.
Die Details zum neuen Gebührentarif entnehmen sie dem Tarifblatt. Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.