Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ Export und Services Rechtsberatung

Rechtsberatung

In Zusammenarbeit mit der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) bietet die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht. IHZ-Mitglieder können sich bei arbeitsrechtlichen Unklarheiten direkt an den Rechtsdienst der AIHK wenden und erhalten so eine professionelle Beantwortung ihrer Fragen.

Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht entwickeln sich stetig weiter. Das Arbeitsrecht muss immer wieder neuen Phänomenen, die in der Arbeitswelt auftauchen, Herr werden. Da sind zum Beispiel Erscheinungen wie Burnout, Mobbing, Whistleblowing usw., die Unternehmer beschäftigen können.
 
Der Gesetzgeber erlässt jährlich dutzende neue Gesetze. Und die Gerichte fällen täglich unzählige Urteile. Namentlich der sachliche Kündigungsschutz, den die Arbeitnehmer geniessen, besteht zu einem grossen Teil aus Richterrecht. Der Gesetzgeber hat den sachlichen Kündigungsschutz als blossen Missbrauchsschutz ausgestaltet. Das Bundesgericht hat den sachlichen Kündigungsschutz hingegen weit über einen blossen Missbrauchsschutz hinaus ausgebaut.

Personalverantwortliche, die bei der Entlassung eines Arbeitnehmers keine Risiken eingehen möchten, sind dazu gezwungen, die Praxis des Bundesgerichts zum sachlichen Kündigungsschutz zu verfolgen.

Um ihren Mitgliedern im Bereich Arbeitsrecht Unterstützung bieten zu können, ist die IHZ bereits 2011 mit der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) eine Partnerschaft eingegangen: IHZ-Mitglieder können sich bei arbeitsrechtlichen Unklarheiten direkt an den Rechtsdienst der AIHK wenden und erhalten so eine professionelle Beantwortung ihrer Fragen. Die Kosten für diese Beratungsdienstleistungen werden von der IHZ getragen. Eine Konsultation sollte nicht länger als 30 Minuten dauern.

Kontakt
Aargauische Industrie- und Handelskammer
062 837 18 03