Exportdienste der IHZ
Als Partner im internationalen Geschäft beraten wir Sie bei der Abwicklung Ihrer Exportgeschäfte. Wir unterstützten Sie in allen Bereichen des grenzüberschreitenden Handels wie zum Beispiel bei Zollabwicklung und Zolltarif, Freihandelsabkommen, Warenursprung, Import- und Einfuhrabgaben, INCOTERMS, Carnet ATA, Dreiecksgeschäften und vielem mehr.
Für Fragen und Informationen in Zusammenhang mit unseren Exportdienstleistungen oder Exportseminaren steht Ihnen Markus Wermelinger gerne zur Verfügung.
Telefon +41 (0)41 410 68 65
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Das neue Regelwerk INCOTERMS® 2020 kann ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. In seiner 9. Auflage wurden die Handelsregeln wiederum der sich wandelnden Praxis, den aktuellen Entwicklungen und den Anforderungen im internationalen Handel angepasst. Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen ist einiges zu beachten. Richtig angewendet bieten die INCOTERMS® 2020 Käufern und Verkäufern erhöhte Rechtssicherheit und verhindern das Risiko rechtlicher Komplikationen und unerwarteter Mehrkosten. In diesem Workshop werden der Inhalt aller INCOTERMS® 2020-Klauseln sowie deren korrekte Anwendung behandelt. Welche Rechte und Pflichten entstehen für Käufer und Verkäufer? Praxisorientierte Umsetzungstipps stehen ebenso im Mittelpunkt wie konkrete Lösungsansätze für Problemstellungen aus den Unternehmen der Seminarteilnehmenden.

Das neue Regelwerk INCOTERMS® 2020 kann ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. In seiner 9. Auflage wurden die Handelsregeln wiederum der sich wandelnden Praxis, den aktuellen Entwicklungen und den Anforderungen im internationalen Handel angepasst. Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen ist einiges zu beachten. Richtig angewendet bieten die INCOTERMS® 2020 Käufern und Verkäufern erhöhte Rechtssicherheit und verhindern das Risiko rechtlicher Komplikationen und unerwarteter Mehrkosten. In diesem Workshop werden der Inhalt aller INCOTERMS® 2020-Klauseln sowie deren korrekte Anwendung behandelt. Welche Rechte und Pflichten entstehen für Käufer und Verkäufer? Praxisorientierte Umsetzungstipps stehen ebenso im Mittelpunkt wie konkrete Lösungsansätze für Problemstellungen aus den Unternehmen der Seminarteilnehmenden.

Ursprungszeugnisse, Inlandbeglaubigungen, Lieferantenerklärungen: Die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln gehören zu den anspruchsvollsten Themen des Aussenhandels, im Export wie auch im Import. Nicht vorschriftsgemäss ausgefüllte Gesuche oder fehlende Nachweise können zu Lieferverzögerungen, langen Wartezeiten und Ärger am Zoll führen. Dies verursacht Kosten und wirkt sich oft negativ auf Ihre Geschäftsbeziehungen aus.
In diesem fundierten Workshop erfahren Sie, wie Beglaubigungsgesuche und Ursprungszeugnisse korrekt ausgestellt werden, was bei den verschiedenen Ursprungskriterien zu beachten ist und wie sie angewendet werden.

Die Schweiz verfügt gegenwärtig über ein Netz von 28 Freihandelsabkommen mit u.a. 38 Staaten ausserhalb der EU. Um von den Zollpräferenzen dieser Abkommen zu profitieren, müssen Sie komplexe und unterschiedliche Ursprungsbedingungen und Verfahrensbestimmungen einhalten. Erfüllt Ihr Produkt die präferenziellen Ursprungsregeln? Dürfen Sie tatsächlich eine EUR.1/EUR-MED- oder EUR.1-CN-Warenverkehrsbescheinigung ausstellen oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung machen? Welche Folgen haben unvollständige und falsche Deklarationen? Sie lernen im Workshop die Anwendung der Ursprungsregeln, die richtige Bestimmung des Warenursprungs und das sichere Erstellen von Ursprungsnachweisen.