Die IHZ sagt Ja zum Covid-19-Gesetz

Die IHZ sagt Ja zum Covid-19-Gesetz

Abstimmung 28.11.2021: Der Bundesrat, eine grosse Mehrheit des Parlaments und die Wirtschaft unterstützen das Covid-19-Gesetz. So auch die IHZ.

Die Abstimmung von Ende November 2021 bezieht sich nur auf die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021. Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Werden diese Änderungen von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten diese ein Jahr später, per 19. März 2022, ausser Kraft. Das Gesetz ist für die weitere Bekämpfung der Corona-Pandemie zentral. Wer denkt, die Abstimmung drehe sich nur um das Covid-Zertifikat liegt falsch. Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ sagt deshalb klar Ja zum Covid-19-Gesetz.

Dank Covid-Zertifikat zurück zur Normalität
Das Covid-19-Gesetz ist die rechtliche Grundlage für das Covid-Zertifikat. Dieses erlaubt geimpften, getesteten oder genesenen Personen im Berufs- und Privatleben eine schrittweise Rückkehr in die Normalität. Es ermöglicht ein einigermassen normales Leben. Niemand spricht mehr von Schliessungen und auch Auslandreisen sind wieder möglich. Ein Wegfall des Covid-Zertifikats hätte einschneidende Auswirkungen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in der Schweiz. Auch international hätte eine Ablehnung des Covid-19-Gesetzes negative Folgen. Einerseits im grenzüberschreitenden Personenverkehr, andererseits würden für Geschäftsreisen und Ferien im Ausland unnötig massive Hürden aufgebaut. Die Anwendung des Covid-Zertifikats ist eine wirksame Massnahme zur Verhinderung eines weiteren Lockdowns mit verheerenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen.

Abstimmung betrifft nicht nur Covid-Zertifikat
Wer denkt, die Abstimmung drehe sich nur um das Covid-Zertifikat irrt sich. Nebst den Bestimmungen hinsichtlich Ausweitung der Finanzhilfen, nahm das Parlament am 19. März 2021 weitere Punkte in das Gesetz auf, um mit der Entwicklung der Pandemie Schritt zu halten. So wurde das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten weiter-entwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten über-nehmen kann. Mit den Anpassungen vom März 2021 gibt es zudem Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen. Aufgrund ihrer tieferen Ansteckungsgefahr müssen sie seither nach ei-nem Kontakt mit einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne. Eine Ablehnung des Gesetzes beträfe somit zum Beispiel auch die zusätzlichen Taggelder für arbeitslose Personen, die Möglichkeit für den Bundesrat, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Mona-te zu erhöhen oder die Entschädigung von Veranstaltern.

Die Wirtschaft braucht möglichst weitgehende Rechtssicherheit – auch und gerade in der Krise. Diese Rechtssicherheit bietet das Covid-19-Gesetz. Aus diesem Grund hat die IHZ die Ja-Parole gefasst.

 

Ähnliche News