Medienmitteilung: IHZ sagt Ja zur Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes

Medienmitteilung: IHZ sagt Ja zur Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes

Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ hat die Parolen für die wirtschaftspolitisch relevanten Abstimmungsvorlagen vom 9. Juni 2024 gefasst. Die Vorstandsmitglieder des Verbandes empfehlen, die Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes anzunehmen. Gleichzeitig spricht sich das Gremium gegen die Prämien-Entlastungs-Initiative und die Kos-tenbremse-Initiative aus.

Die Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes ist ein breit abgestützter und lang ausgehandelter Kompromiss. Die Vorlage schafft die Grundlagen, um Investitionen in die Strominfrastruktur zu fördern und die Realisierung von Projekten für die Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Beispielsweise vereinfacht das Gesetz das Bewilligungsverfahren für ausgewählte Anlagen von nationaler Bedeutung und für Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Die Zentralschweizer Wirtschaft ist auf eine zuverlässige Stromversorgung angewiesen. Mit der Vorlage kann in der Schweiz rasch mehr Strom produziert und die Winterstromlücke verringert werden. Die Abstimmungsvorlage ist aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aus Sicht der Zentralschweizer Unternehmen sind als nächste Schritte eine Verlängerung der Laufzeiten der existierenden Kernkraftwerke und eine Aufhebung des Kernkraftverbots unumgänglich. Die Energieversorgung der Schweiz muss ohne technologische und ideologische Scheuklappen geführt werden.

Die beiden Gesundheitsinitiativen lehnt die IHZ ab. Bei der Prämien-Entlastungs-Initiative der SP handelt es sich um eine Symptombehandlung, die das eigentliche Problem noch weiter verstärken wird. Kantone mit tiefen Gesundheitskosten würden Kantone mit hohen Gesundheitskosten querfinanzieren. Somit werden Anreize für Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem abgeschwächt. Der indirekte Gegenvorschlag, der bei einem Nein automatisch in Kraft tritt, unterstützt gezielt Personen mit tiefen Einkommen. Zudem ist er kostengünstiger und baut auf dem bestehenden System auf. Weiter ist die Finanzierungsfrage für die Umsetzung der Initiative nicht geklärt. Die Kosten von jährlich bis zu 12 Milliarden Franken zahlen letztlich die Steuerzahlenden. Deutliche Anhebungen der Mehrwertsteuer und der kantonalen Steuern wären unumgänglich. 

Die Kostenbremse-Initiative der Mitte beinhaltet mit ihren starren Vorgaben das Risiko eines Leistungsabbaus. Die Initiative fordert einen Kostendeckel für die von der Grundversicherung gedeckten Leistungen in Abhängigkeit mit der Wirtschaftsleistung. Bei schlechtem Wirtschaftswachstum und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ist der Bund gezwungen Sparmassnahmen durchzusetzen, unabhängig vom Bedarf an Gesundheitsversorgung. Das kann zu längeren Wartezeiten und schlechterer Qualität der Leistungserbringung für Grundversicherte führen. Auch bei dieser Vorlage tritt bei einem Nein der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. Dieser lässt mehr Spielraum für Lösungen, indem Kosten- und Qualitätsziele mit allen beteiligten Akteuren festgelegt werden. 

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