Durchgangsbahnhof Luzern

Durchgangsbahnhof Luzern

Vernehmlassung bis 30. April 2021

Der DBL wird die Bedeutung Luzerns als Zentrum der Zentralschweiz stärken. Die Bauphase von rund zehn Jahren (geplant von 2030 bis 2040) wird die Gebiete um den Bahnhof aber auch stark beeinträchtigen und verändern. Den flankierenden Massnahmen während der Bauzeit muss somit grosse Beachtung geschenkt werden. Bisher lag noch keine gesamtheitliche Betrachtung zur Frage der Einbettung des Bahnhofs in seine Umgebung vor. Hier setzt die Stadt Luzern mit dieser Vernehmlassung an und möchte unter anderem mit Hilfe der Testplanung eine Vorstellung in Bezug auf zukünftige Funktionen und Nutzungen rund um den Bahnhof in Form eines Zukunftsbildes entwickeln. Die IHZ konzentriert sich bei der Beurteilung auf die regionsübergreifende Sichtweise.


Position der IHZ
Die IHZ hat den Bereich „Mobilität“ in ihrem Leitbild verankert: Die Zentralschweiz braucht eine leistungsstarke und attraktive Verkehrsanbindung an die weiteren Metropolitanräume der Schweiz sowie ein effizientes Nah- und Regionalverkehrsangebot. Für die Zentralschweizer Wirtschaft ist eine optimale Anbindung an das internationale, nationale und regionale Schienen- und Strassennetz essentiell, um bestmögliche Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen. Die Verkehrsanbindung an andere Metropolitanräume ist die Basis für Innovation und Fortschritt, Wohlstand und soziale Wohlfahrt. Die Stadt Luzern muss sich bewusst sein, dass die kommenden Veränderungen Auswirkungen auf die gesamte Zentralschweiz und somit die wirtschaftliche Entwicklung dieses Raumes haben. Deshalb ist es auch enorm wichtig, dass das grosse Ganze in der Beurteilung der Massnahmen berücksichtigt wird. Wie allgemein bekannt, sind eine gute Erreichbarkeit und tiefe Transportkosten enorm wichtig für jeden Wirtschaftsstandort. Gerade die oberirdisch freiwerdende Gleisinfrastruktur beinhaltet ein enormes Potential. Es entsteht Raum für Wohnen, Arbeiten und belebte Zentren – und zwar entlang der strategischen Entwicklungsachsen der Zentralschweiz. Aus Sicht der IHZ erhöht dies die Standortattraktivität der ganzen Region. Mit dieser Vernehmlassung ist die Stadt auf dem richtigen Weg, muss jedoch die richtigen Prioritäten setzen und die vorhandenen Chancen nutzen können.

Beurteilung der sieben Grundsätze
Fünf von sieben Grundsätzen können seitens IHZ unterstützt werden. Allen voran «den Durchgangsbahnhof in ein leistungsfähiges Bahn- und Bus-System einzubinden» (siehe Erläuterungen oben). Um die zukünftigen Kapazitäten bewerkstelligen und die Pendlerströme verteilen zu können, macht auch eine «Realisierung neuer Bahnhofsplätze» Sinn. Wobei dem neuen Bahnhofsbereich West grössere Bedeutung zugeordnet werden muss, da dieser ein grösseres Einzugsgebiet hat. Die «Verbindung zwischen den Quartieren» respektive dieser zwei neuen Bahnhofsplätze Ost und West kann auch befürwortet werden. Dies soll jedoch nicht lediglich durch eine Unterführung, sondern zusätzlich durch eine grosse Überführung am Beispiel von z.B. Basel oder Bern erfolgen. So kann auch eine Entflechtung der Velo- und Pendlerströme vorgenommen und die Kapazitäten für den Zugang / Durchgang erhöht werden. Der Bahnhof ist bereits heute eine «multimodale Drehscheibe», diese muss weiter ausgebaut und in Anbetracht der anstehenden Veränderungen komplett neu organisiert werden. Dabei sollen die verschiedenen Mobilitätslösungen gleichmässig berücksichtig werden. Das Jahrhundertprojekt bringt viele grosse Veränderung mit sich. Deshalb ist es zu befürworten, dass «bereits heute mit der Umsetzung gestartet» wird.

Der Grundsatz «Bahnhofplatz Nord als Aufenthaltsort» (heutiger Bahnhofsplatz) kann nicht unterstützt werden. Die Verwendung eines solchen Platzes muss vor allem funktionsgetrieben sein. Es kann nicht sein, dass ein Bahnhofsbereich Ost und West entsteht, nur damit der Bereich Nord keine praktische Funktion mehr für den Bahnhof aufweist. Ein so zentraler und wichtiger Platz wie der Bahnhofsplatz Nord muss hauptsächlich seine Funktion als Mobilitätsdrehscheibe erfüllen und nicht zum Aufenthaltsort der Stadt werden. Das «Tribschenquartier» wird durch die wegfallenden Gleisanlagen und den Bahnhofsplatz Ost eine starke Aufwertung erleben. Es entsteht Raum für Wohnen, Arbeiten und Leben. Werden jedoch zu viele neue Aufgaben dem Bahnhofsbereich Ost zugetragen, ist dies negativ für das Quartier. So entstehen enorme zusätzliche Zu- und Wegfahrten. Das Quartier hat zudem das Problem, dass dieses über zwei Flaschenhälse verfügt: Bahnhofsplatz Nord und die Werkhofstrasse respektive die Langensandbrücke. Deshalb ist ein Ausbau am Ostbereich des Bahnhofs nur bedingt möglich.

Vernehmlassungsprozess bis 30. April 2021
Sind Sie mit der IHZ-Stossrichtung einverstanden? Senden Sie Ihre Rückmeldung an lucas.zurkirchen@ihz.ch bis am 23. April 2021 oder nehmen Sie direkt bis spätestens am 30. April 2021 am Mitwirkungsprozess der Stadt Luzern teil. Unter https://mitwirken-dbl.ch/ können Sie sich registrieren und Ihre Rückmeldung verfassen. Wir sind deshalb froh, wenn viele Unternehmensvertreter am Prozess mitarbeiten. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

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