G20-Steuersatzentscheid: Auswirkungen für die Schweiz

G20-Steuersatzentscheid: Auswirkungen für die Schweiz

Die G20-Staaten planen, eine Mindeststeuer von 15% sowie eine neue Verteilung der Besteuerungsrechte einzuführen. Markus Vogel, Partner KPMG AG, ordnet ein.

Markus Vogel, in wenigen Sätzen erklärt: Was wird konkret gefordert von den G20-Staaten?

Die geplante globale Steuerreform beinhaltet zwei Säulen: Die erste Säule soll eine Umverteilung der Unternehmenssteuern der weltweit grössten und profitabelsten Unternehmen bewirken. Bisher werden Unternehmenssteuern grundsätzlich am Firmensitz bzw. am Ort der Wertschöpfung fällig. Nun sollen die betroffenen Grosskonzerne vermehrt auch dort Steuern zahlen sollen, wo effektiv die grossen Umsätze anfallen – also im Absatzmarkt. Der Bundesrat geht davon aus, dass von dieser Massnahme in der Schweiz wohl «nur» eine Hand voll Unternehmen betroffen sein wird, da die Kriterien bei mindestens 20 Milliarden Euro Umsatz und 10 Prozent Gewinnmarge liegen. Von der zweiten Säule, einer globalen Mindeststeuer von 15%, werden deutlich mehr Firmen in der Schweiz und vor allem auch in der Zentralschweiz betroffen sein. Aktuelle Schätzungen gehen von 2'000 bis 4'000 Schweizer Unternehmen oder Tochtergesellschaften von ausländischen Konzernen aus, welche das hierfür relevante Kriterium von weltweit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz erfüllen werden.

Was bedeutet diese G20-Verständigung zur Mindeststeuer für die Schweiz und insbesondere für die Region Zentralschweiz?

Primär ist mit zwei Arten von Konsequenzen zu rechnen:

  1. Die Differenz zu 15% wird im Ausland eingefordert, was zum Beispiel bei Schweizer Tochtergesellschaften von ausländischen Konzernen der Fall sein könnte.
  2. Im Ausland wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen an eine Schweizer Unternehmung verweigert, wenn diese als Erträge in der Schweiz zu niedrig besteuert werden. Aufgrund der heutigen Steuersätze wären ohne gesetzliche Anpassungen (Schweizer Steuerreform) alle betroffenen Firmen in der Zentralschweiz von diesen negativen Folgen tangiert (vgl. Steuersätze auf https://home.kpmg/ch/de/home/themen/2021/04/clarity-on-swiss-taxes.html).

Markus Vogel, Partner, Leiter Tax & Legal Zentralschweiz, KPMG AG

Mit einer Steuerreform dieses Ausmasses würden viele Grosskonzerne analysieren, ob ihre derzeitigen Hauptniederlassungen noch Sinn machen. Inwiefern ist mit negativen Auswirkungen für die Schweiz/Zentralschweiz zu rechnen?

Gewisse Unternehmungen werden die Auswirkungen der Steuerreform bestimmt in die künftigen Standort- und Investitionsentscheidungen einfliessen lassen. Wie bereits heute ist der Steuersatz jedoch nicht das einzige Kriterium. Es kommt deshalb stark auf die rasche Umsetzung der Reform (inkl. Kompensationsmassnahmen) in der Schweiz bzw. Zentralschweiz an, damit die Firmen wieder schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Planung haben.

Gäbe es für die Schweiz Möglichkeiten, sich einem möglichen Mindest-Unternehmenssteuersatz zu entziehen oder gilt: Widerstand zwecklos?

Die Chancen für diese globale Steuerreform stehen so gut wie noch nie – nicht zuletzt aufgrund der leeren Staatskassen infolge der Pandemie. Der Bundesrat hat deshalb «trotz Bedenken» der Mindeststeuer ebenfalls zugestimmt, gleichzeitig aber gefordert, dass die Interessen kleiner, innovativer Länder wie der Schweiz angemessen berücksichtigt werden sollen und bei der Umsetzung die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden.

Eine Mehrheit der Schweizer Kantone kennt aktuell einen Gewinnsteuersatz von weniger als 15%. Der Steuerwettbewerb würde grösstenteils ausgeschaltet. Inwiefern droht Gefahr, dass die Schweiz für Grosskonzerne an Attraktivität verliert?

Die Schweiz sowie die Zentralschweizer Kantone verfügen trotz hohen Ausgaben zur Bewältigung der Folgen der Pandemie über einen gesunden Finanzhaushalt. Ich bin überzeugt, dass diese solide Ausgangslage es uns international ermöglichen wird, weiterhin auch für grosse multinationale Unternehmungen äusserst attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen.

Aus dem Eidg. Finanzdepartement heisst es, dass für die Schweiz das Gesamtpaket der wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen zählt. Konkret: Mit welchen Kompensationsmassnahmen bliebe die Schweiz auch in Zukunft attraktiv für internationale Unternehmen?

Im Fokus stehen einfache Regeln, welche den international akzeptierten Spielraum effizient und effektiv nutzen, wie z.B. zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Auch wenn ich persönlich kein Anhänger von Subventionen bin, könnte dies durchaus auch ein Kompensationsinstrument für die betroffenen Unternehmen sein, beispielsweise durch die Kompensation von Forschungsausgaben oder mittels Zuschüssen an die hohen Schweizer Lohnnebenkosten. Ebenso sollte den Kantonen möglichst grosse Freiheiten in der Umsetzung gewährt werden, was die Akzeptanz der Reform erhöht und eine zielgerichtetere Umsetzung ermöglicht. Auf jeden Fall darf die Reform nicht überladen werden, da ein Scheitern vor dem Volk wohl die schlechteste Reform, nämlich keine, wäre.

Wie geht es nun weiter in diesem Thema, und welche zeitlichen Fristen werden anvisiert?

Der Zeitplan ist sehr ambitioniert: Die Reform soll bereits 2023 in Kraft treten. Der Bund ist deshalb zusammen mit den Kantonen bereits in verschiedenen Arbeitsgruppen an der Ausarbeitung eines «Swiss Finish». Entsprechende Vorschläge werden vom Eidgenössischen Finanzdepartement bis zum ersten Quartal 2022 erwartet. Auf jeden Fall wird der Zeitplan für die Schweiz eine enorme Herausforderung. Etwas Hoffnung macht, dass die Reform auch noch in diversen anderen Ländern, allen voran in den USA, ebenfalls einige Hürden nehmen muss.

Ähnliche News