Indirekter Gegenvorschlag UVI: Was Unternehmen wissen müssen

Indirekter Gegenvorschlag UVI: Was Unternehmen wissen müssen

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative wurde vom Stimmvolk mit 50.7% angenommen. Trotzdem scheiterte die Vorlage am Ständemehr. Die Ansprüche an eine verantwortungsvolle Verhaltensweise der Unternehmen sind gross und es kommen nun neue Pflichten auf sie zu.

Der indirekte Gegenvorschlag bringt Pflichten im Bereich Berichterstattung, welche für viele Unternehmen bereits zur gängigen Praxis gehören. Gemäss Silvan Jurt (Leiter Nachhaltigkeitsdienste für Unternehmen, KPMG AG Schweiz) befindet sich die Schweiz im globalen Vergleich im vorderen Mittelfeld, wenn man die grössten 100 Unternehmen betrachtet. Gemäss Jurt berichten heute bereits 80% über ihre sozialen und ökologischen Belange. Für betroffene kleinere Unternehmen, welche der nicht-finanziellen Berichterstattung bisher keine oder weniger Bedeutung zugemessen haben, wird der Druck hinsichtlich Transparenz deutlich zunehmen.

Investoren werden in Zukunft vermehrt Fragen bezüglich Ressourcenverwendung, Risikoprofil oder Umgang mit sozialen Aspekten stellen. Um den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten auch in Zukunft zu sichern, wird eine seriöse nicht-finanzielle Berichterstattung unabdingbar. Gemäss Silvan Jurt führen die neuen, obligationenrechtlichen Bestimmungen zu einem hohen betriebsinternen Aufwand. Die Identifikation, Bewertung und Bearbeitung von entsprechenden Risiken dürften für viele Akteure Neuland sein. Denkbar ist ein Managementsystem, damit relevante Risiken im Bereich Konfliktfinanzierung und Kinderarbeit identifiziert und reduziert werden können. Es besteht der Anspruch, transparente Lieferketten aufzuzeigen.

Wer ist betroffen und was ist zu tun?

Folgende Gesellschaften sind betroffen von der nicht-finanziellen Berichterstattungspflicht: Unternehmen des öffentlichen Interessens, die zusammen mit denen von Ihnen kontrollierten Firmen im In- und Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt mindestens 500 Vollzeitstellen aufweisen und einen der Grenzwerte von CHF 20 Mio. Bilanzsumme oder CHF 40 Mio. Umsatz überschreiten.

Der zu erstellende Bericht muss eine Analyse über Umweltaspekte, insbesondere CO2-Ziele, Sozialthemen, Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption liefern. Das Gesetz konkretisiert darüber hinaus weitere Inhalte, wie z.B. die Beschreibung des Geschäftsmodells, Konzepte der Sorgfaltsprüfung, relevante Risiken, etc. Die Regelungen zur Berichterstattung sind mit den europäischen Vorschriften abgestimmt.

Regelungen hinsichtlich der anzuwendenden Standards, der Einführung eines Managements zur Sorgfaltsprüfung oder Berichts-Prüfpflichten, sind vom Gesetzgeber noch auszuarbeiten.

 

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