OECD-Mindeststeuer: Weshalb die Mehreinnahmen in den Kantonen bleiben müssen

OECD-Mindeststeuer: Weshalb die Mehreinnahmen in den Kantonen bleiben müssen

Die Schweiz bereitet sich auf die OECD-Mindeststeuer vor. Das ist sinnvoll und unbestritten. Aus verschiedenen Gründen müssen die Zentralschweizer Kantone aber darauf beharren, die potentiel-len Mehreinnahmen behalten zu können. Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ bevorzugt deshalb eine Lösung über das bestehende Steuerharmonisierungsgesetz.

Ab 2024 sollen die Gewinne grosser, international tätiger Unternehmen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Ansonsten dürfen andere Länder die Differenz einfordern. Das haben die Mit-glieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Um-setzung der zweiten Säule der Mindestbesteuerung im Grundsatz entschieden. Bundesrat Ueli Maurer hat Ende Juni 2022 das Vorgehen zur rechtlichen Umsetzung in der Schweiz vorgestellt. Der erste Schritt beinhaltet eine Verfassungsänderung, um die Ungleichbesteuerung je nach Grösse von Unternehmen zu ermöglichen. In einem zweiten Schritt schlägt der Bundesrat ein neues Ge-setz auf Bundesstufe vor, das die zu erhebende Differenz als Ergänzungssteuer regelt. Insbesonde-re beinhaltet das Gesetz, dass der Bund die Ergänzungssteuer erhebt und 75 Prozent der Einnah-men an die Kantone zurückverteilt.

Die Mehreinnahmen durch die Ergänzungssteuer kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschätzt werden. Erstens sind noch keine Einzelheiten zur genauen Veranlagung bekannt, zweitens handelt es sich bei der Besteuerung von internationalen Unternehmensgruppen um ein neues Paradigma bei der Veranlagung, weshalb die zugrundeliegenden Statistiken fehlen. Drittens kann nur schwer vorausgesagt werden, wie die Firmen auf die neue Steuer reagieren. Letzteres ist auch der Grund, weshalb nur kurzfristig mit Mehreinnahmen gerechnet werden kann.

Insbesondere Zentralschweizer Kantone sind betroffen

Die Zentralschweizer Kantone sind von den Änderungen mitunter am stärksten betroffen. Eine Analyse der beiden Ökonomen Portmann und Staubli (2021) zeigt, dass Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Luzern und Zug zu den zehn Kantonen mit den tiefsten Unternehmenssteuern gehö-ren. Auch wenn die genaue Berechnungsgrundlage für die Veranlagung der Mindeststeuer noch nicht bekannt ist, kommen die effektiven Unternehmenssteuersätze gemäss OECD-Veranlagung wohl in allen Zentralschweizer Kantonen unter 15 Prozent zu liegen. Mehrere Dutzend Firmen müssten einer Ergänzungssteuer unterstellt werden. Werden nur 75 Prozent der allfälligen Steu-ermehreinnahmen an die Kantone zurückvergütet, so ist von einem Mittelabfluss aus der Zentral-schweiz zuhanden von Hochsteuerkantonen auszugehen. 

Positionspapier IHZ​

Vor diesem Hintergrund hat die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ ein Positionspapier verfasst. Das Positionspapier umfasst folgende Punkte:

  1. Die Zentralschweizer Bevölkerung, Wirtschaft und Politik haben sich die tiefen Steuersätze hart erarbeitet und erspart.
  2. Die Zentralschweizer Kantone müssen die potentiellen, kurzfristigen Mehreinnahmen in die Standortattraktivität investieren.
  3. Das in der Verfassung verankerte Subsidiaritätsprinzip muss auch bei der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung gewahrt werden.
  4. Föderalismus ist in der Standortpolitik effizient.
  5. Die IHZ fordert eine Umsetzung über das bestehende Steuerharmonisierungsgesetz (StHG).
  6. Das Risiko von politischer Verzögerung und Gegenwehr ist klein.

Zum Auführlichen Positionspapier.

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Kontakt

Yves Spühler, Wirtschaftspolitik

yves.spuehler[at]ihz.ch

041 417 01 46

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