Grosse, internationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro unterliegen künftig einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent. Darauf haben sich rund 140 Staaten in einem weltweiten Projekt der OECD/G20 geeinigt. Besteuert ein Land solche Firmen dennoch mit weniger als 15 Prozent, so dürfen andere Länder mit Niederlassungen dieser Firma auf ihrem Staatsgebiet die Differenz einfordern.
Bundesrat, Parlament und die Kantone haben aus diesem Grund die Umsetzung der Mindestbesteuerung mit einer Verfassungsänderung beschlossen, über die das Schweizer Stimmvolk am 18. Juni 2023 abstimmt. Die Umsetzung umfasst insbesondere eine Ergänzungssteuer auf Bundesebene, um die Differenz zur Mindeststeuer im Inland zu besteuern. Die Steuereinnahmen von in der Schweiz ansässigen Schweizer und internationalen Unternehmen können somit gesichert werden. Zudem werden die Unternehmen vor hohem administrativem Aufwand einer Besteuerung durch verschiedene Länder und vor Rechtsunsicherheit geschützt.