Schweizer Kapitalmarkt stärken

Schweizer Kapitalmarkt stärken

Ausblick auf die Abstimmung zur Verrechnungssteuer im September 2022.

Die Herausforderung für unsere Unternehmen sind zahlreich. Am Konjunkturhimmel ziehen dunklere Wolken auf und die Probleme mit den Lieferketten dauern an. Die Unsicherheit nimmt zu. Umso wichtiger ist es, dass die Schweiz ihre Hausaufgaben macht und die Verbesserungen der Rahmenbedingungen konsequent vorantreibt. Das gilt ganz besonders im Steuerbereich. Ein Ausblick auf die Reform der Verrechnungssteuer.

Am 25. September 2022 entscheiden die Stimmberechtigten über die Reform der Verrechnungssteuer. Durch den Wegfall der Verrechnungssteuer können Geschäfte in die Schweiz zurückgeholt werden. Das stärkt den heimischen Anleihenmarkt, verbessert die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und beschert Bund, Kantonen und Gemeinden höhere Steuereinnahmen. Heute vertreibt die Verrechnungssteuer das Geschäft mit Anleihen ins Ausland. Im Vergleich zum BIP werden beispielsweise Luxemburg 190-Mal (!) mehr Anleihen ausgegeben. In der Schweiz hingegen ist der Anleihenmarkt rückläufig. Seit 2009 sankt das Volumen an Obligationen um 57 Prozent. Zu Recht wollen Bundesrat und Parlament den Rückgang stoppen. Die Reform der Verrechnungssteuer soll das Geschäft mit der Fremdkapitalfinanzierung in die Schweiz zurückholen.

Unternehmensanleihen, auch Unternehmensobligationen genannt, sind alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu Bankkrediten und Aktienkapital. Unternehmen finanzieren so Ihren Kapitalbedarf für grosse Investitionen und Wachstum. Geldgeber - beispielsweise Pensionskassen oder private Investorinnen und Investoren - stellen das Geld zur Verfügung und erhalten einen Zins als Entschädigung. Auf diesen Zins zahlen die Geldgebenden die sogenannte Verrechnungssteuer von 35 Prozent, die bei der definitiven Steuerrechnung wieder zurückvergütet wird. Ausländische Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber können diese Steuer nur umständlich - oder teilweise nicht vollständig - zurückfordern. Das macht Schweizer Obligationen unattraktiv.

Fällt die Verrechnungssteuer weg steigt die Nachfrage, der Anleihenmarkt wird liquider. Unternehmen können ihre Anleihen zu günstigeren Konditionen ausgeben. Die eidgenössische Steuerverwaltung rechnet damit, dass die Zinsen mit der Reform um bis zu 0,15 Prozent tiefer sind. Das klingt nach wenig, macht aber viel aus. Wenn ein Unternehmen eine Anleihe von 300 Millionen Franken aufnimmt, entspricht die Zinsreduktion einer Senkung der Kosten um 4,5 Millionen Franken über zehn Jahre.

Neben Unternehmen können auch Spitäler, Energieversorger, ÖV-Betriebe sowie Städte, Kantone und der Bund von günstigeren Konditionen profitieren, da auch Sie Obligationen ausgeben. Die Belebung des Anleihenmarkts fördert die Finanzierung von Innovationen und den Umbau zu mehr Nachhaltigkeit. Insgesamt zeigt eine Studie von BAK Economics, dass das BIP mit der Reform nach zehn Jahren um 0,7 Prozent höher liegt.

Viele Schweizer Unternehmen geben ihre Anleihen heute im Ausland heraus und auch Schweizer Banken wählen für Treuhandanlagen und die Ausgabe von strukturierten Produkten oftmals Ausländische Standorte. Grund dafür ist die Verrechnungssteuer. Dank der Reform werden die Schweizer Unternehmen künftig wieder mehr auf den Standort Schweiz setzen. Das Rückholpotenzial allein bei den Anleihen beträgt 115 Milliarden Franken, wie die Schweizerische Bankiervereinigung beziffert. Das gilt es unbedingt zu nutzen. Wenn wir diese Geschäfte zurückholen bedeutet das auch mehr Arbeitsplätze, Steuern und AHV-Beiträge.

Die Anpassung der Verrechnungssteuer senkt deshalb nicht nur die Kosten für die Geldaufnahme, sondern das zurückgeholte Geschäft generiert auch höhere Steuereinnahmen. Es ist zu erwarten, dass die Steuereinnahmen beim Bund innerhalb von fünf Jahren jährlich um 350 Millionen Franken steigen. Innert zehn Jahren wachsen die Mehreinnahmen gar auf 490 Millionen Franken pro Jahr, wie der Bundesrat in seiner Botschaft gestützt auf eine Studie von BAK Economics schätzt. Diese erhöhten Steuereinnahmen resultieren aus der Zunahme der Arbeitnehmenden in den Finanzabteilungen der emittierenden Schweizer Firmen, aus der höheren Wertschöpfung aufgrund der tieferen Zinsen und des Wegfalls firmeninternen verrechnungssteuerlichen Hindernissen sowie aus Dienstleistungen von Rechts- und Unternehmensberatung.

Es ist bedauerlich, dass gegen die überfällige Reform der Verrechnungssteuer von links das Referendum ergriffen wurde. Aber selbstverständlich gehört dies zu unserer Demokratie. Die Schweizer Wirtschaft wird sich der Diskussion stellen. Gegen die Reform wird oft mit Schlagworten und falschen Behauptungen argumentiert. So sprechen die Gegner beispielsweise nur von Steuerausfällen, obwohl diese durch Mehreinnahmen mehr als kompensiert werden. Sie behaupten auch, dass mit der Revision sofort die Steuerkriminalität grassiert, obwohl nur ein Prozent der Finanzvermögen von Privaten direkt in Schweizer Anleihen gehalten wird. Die institutionellen Anleger unterliegen einer Buchhaltungspflicht. Diese stellt eine hohe Barriere gegen Steuerhinterziehung dar. Auch ist die Revision für den Staat ein gutes Geschäft. Und sie ist sehr gezielt. Nur rund sechs Prozent der Verrechnungssteuern fällt bei Obligationen an. Zudem sind nur neue emittierte Obligationen vom Wegfall der Verrechnungssteuer betroffen. Wenn es zu Mindereinnahmen kommt, dann fallen diese erst nach Jahren an und sie werden durch höhere Steuereinnahmen mehr als kompensiert.


Bei der Reform der Verrechnungssteuer handelt es ich um eine etwas technische Materie. Es besteht die Gefahr, dass die Verrechnungssteuer neben der Diskussion übers Rentenalter (AHV-Reform) und über die landwirtschaftliche Tierhaltung (Massentierhaltungs-Initiative) etwas in Vergessenheit gerät. Deshalb ist es wichtig, dass schon frühzeitig mit der Aufklärung begonnen wird. Die JA-Seite hat gute Argumente. Die Reform stoppt unnötige Steuergeschenke ans Ausland und holt Wertschöpfung und Steuereinnahmen in die Schweiz zurück. Damit sie gelingt, braucht es indes ein grosses Engagement und viel Aufklärungsarbeit. Alles Material zur Kampagne finden Sie auf der Webseite www.verrechnungssteuer-ja.ch. Ebenfalls würden wir uns über eine öffentliche Bekundung der Unterstützung auf unserer Kampagnenseite freuen.

Für weitere Fragen zur Vorlage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Yves Spühler, Wirtschaftspolitik

yves.spuehler[at]ihz.ch

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