Die Vogelscheuche muss weg!

Es steht eine Vogelscheuche auf dem Kapellplatz – mitten in der Altstadt Luzern. Verscheucht die grimmige Gestalt Passantinnen und Passanten, so macht es die Verrechnungssteuer mit ausländi-schen Geldgebern. Zentralschweizer Unternehmerinnen und Unternehmer setzen sich für ein Ja zur Reform der Verrechnungssteuer ein.

Ein düsterer Look, das Gesicht aus Jutebeutel, zerrissene Hosen, Arme aus Stroh. So abweisend wie sich die Vogelscheuche auf dem Kapellplatz präsentiert, so abschreckend ist auch die Verrechnungssteuer auf Obligationen. An den Eidgenössischen Abstimmungen vom 25. September 2022 haben wir die Möglichkeit, mit einem Ja zur Reform der Verrechnungssteuer die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken. 

 

Zentralschweizer Wirtschaft setzt sich für ein Ja ein

Zahlreiche Schweizer Firmen geben ihre Anleihen gegenwärtig im Ausland aus. Aus diesem Grund verlieren wir Geschäfte, Arbeitsplätze und Steuergelder ans Ausland. Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ und ihre Vorstandsmitglieder setzen sich deshalb für die Reform der Verrechnungssteuer ein. So auch Claudia Mattig, CEO und Mitinhaberin Treuhand und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner in Schwyz: «Die Reform bietet eine einmalige Chance, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken, ohne dazu in einen Verteilkampf einzutreten.» Denn die Verrechnungssteuer wird nur auf neuen Anleihen abgeschafft, bestehende Obligationen sind nicht betroffen. Die Reform wird gezielt dafür sorgen, dass künftige Geschäfte in der Schweiz Wert schaffen. Dabei profitieren nicht nur Grosskonzerne, sondern auch KMU: «Die Reform führt zu günstigeren Zinsen, auch für den Staat oder öffentliche Betriebe wie Spitäler. Das wiederum führt zu einer tieferen Steuerbelastung für kleinere Unternehmen, die selber keine Anleihen ausgeben», so Marc Gläser, CEO Stöckli Swiss Sports AG in Malters. 

 

Der Zeitpunkt für die Reform ist optimal
Daniel Salzmann, CEO der Luzerner Kantonalbank AG, sieht in der Reform eine Chance: «Wir müssen wieder vermehrt den Fokus auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz legen. Die Reform der Verrechnungssteuer stärkt auch den Wirtschaftsstandort Zentralschweiz.» Auch Peter Schildknecht, CEO CPH Chemie + Papier Holding AG in Perlen sieht die Reform als Schritt in die richtige Richtung: «Im gegenwärtigen internationalen Steuerumfeld und aufgrund der aktuellen geopolitischen Risiken gehören unnötige Steuern abgeschafft.»

 

Obligationen und die Verrechnungssteuer einfach erklärt
Unternehmensanleihen, auch Unternehmensobligationen genannt, sind alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu Bankkrediten oder Aktienkapital. Unternehmen finanzieren so Ihren Kapitalbedarf für grosse Investitionen. Geldgeber - beispielsweise Pensionskassen oder private Investorinnen und Investoren - stellen das Geld zur Verfügung und erhalten einen Zins als Entschädigung. Auch Städte, Kantone und der Bund sowie Spitäler, Energieversorger und ÖV-Betriebe nutzen Obligationen für die Finanzierung von wichtigen Zukunftsprojekten.Der Bund erhebt die Verrechnungssteuer auf Zinsen und Dividenden, hohe Lottogewinne und einige Versicherungsleistungen. Bei der gegenwärtigen Vorlage wird aber nur die Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen abgeschafft. Sie beträgt 35 Prozent und wird Schweizer Steuerzahlenden mit der Steuerrechnung zurückvergütet. Personen, Institutionen und Firmen im Ausland können die Steuer nur zurückfordern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat besteht. Weiter ist für ausländische Geldgeberinnen und Geldgeber meistens nur ein Teil der Steuer rückforderbar.