Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ fasst Parolen zu den Sozialversicherungsvorlagen

Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ fasst Parolen zu den Sozialversicherungsvorlagen

Im Jahr 2024 stimmt die Schweizer Bevölkerung über drei Vorlagen zu Sozialversicherungsthemen ab. Der IHZ-Vorstand hat für diese drei Vorlagen die Parolen gefasst. Für den Abstimmungstermin am 3. März 2024 empfiehlt die IHZ einstimmig die Ablehnung der 13. AHV-Rente und die Annahme der Renteninitiative. Die BVG-Reform, die zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung kommt, empfiehlt der Wirtschaftsverband zur Annahme.

Am 3. März 2024 stimmen wir über die Initiative für eine 13. AHV-Rente ab. Diese verlangt eine zusätzliche Monatsrente für alle Rentenbezügerinnen und -bezüger, was einer Rentenerhöhung von 8,3 Prozent entspricht. Da die Finanzierung der AHV bereits heute in Schwierigkeiten ist, spricht sich der IHZ-Vorstand einstimmig gegen die Vorlage aus. Um die Mehrausgaben finanzieren und die AHV stabilisieren zu können, müssten die Mehrwertsteuer sowie Lohnabgaben für die Bevölkerung drastisch steigen. Die IHZ setzt sich für ein deutliches Nein in der Zentralschweiz ein.

Das Schweizer Stimmvolk hat am gleichen Abstimmungstag die Möglichkeit, die AHV mit der Renteninitiative zu stabilisieren. Der IHZ spricht sich für die Initiative aus, die das Renteneintrittsalter bis 2032 auf 66 anheben und zudem an die Lebenserwartung knüpfen will.

Später im Jahr kommt eine wichtige Reform der zweiten Säule zur Abstimmung. Mit der BVG-Reform werden der Umwandlungssatz der wirtschaftlichen Realität angepasst und Personen in Teilzeit- und Niedriglohnarbeiten bessergestellt. Der IHZ-Vorstand beurteilt die Reform angesichts der demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen als dringend notwendig und empfiehlt deshalb ein Ja.

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